Die Hornisse sowie alle heimischen Wespenarten, Wildbienen und Hummeln sind gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Die Tötung der Tiere oder die Umsetzung ihrer Nester bedarf in der Regel der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover.

Alle anderen Wespenarten unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach Naturschutzrecht. Das heißt, dass auch Nester der „lästigen“ Wespenarten (Deutsche Wespe und Gemeine Wespe) nur in begründeten Notfällen durch einen gewerblichen Schädlingsbekämpfer oder der Freiwilligen Feuerwehr beseitigt werden dürfen.

Sowohl die gewerblichen Schädlingsbekämpfer als auch die Freiwillige Feuerwehr werden nur tätig, wenn eine schriftliche Freigabe durch die Umweltschutzabteilung vorliegt.

Herr Ernst Schmidt vom Naturschutzbund (NABU) hat als zuständiger „Hornissenbetreuer“ die Befugnis der Naturschutzbehörde , Nester der o.g. besonders geschützten Arten umzusetzen oder im Einzelfall zur Beseitigung freizugeben.

Dieses gilt für das Stadtgebiet der Stadt Burgdorf (Burgdorf und Ortsteile).

Sie erreichen Herrn Ernst Schmidt unter der Telefonnummer 05136 / 7918.

Die Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehr wird gem. Kostenersatz- und Gebührensatzung für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf, von der Stadt Burgdorf abgerechnet.

Wer sich über Wespen im Internet Informieren möchte:

 http://www.aktion-wespenschutz.de/Startseite/START.HTM

Wespen mögen hier und da lästig sein, sie tragen aber auch zum Gleichgewicht der Natur bei.